Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Sachgemäß durchgeführte Erste Hilfe kann unter Umständen lebensrettend sein und soll in jedem Fall die Unfallfolgen soweit wie möglich begrenzen.

Die Regelungen in den §§ 24 - 28 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV/GUV-V A1) legen fest, wie eine wirksame Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden soll.

Wichtigstes Element der Ersten Hilfe sind ausgebildete Ersthelfer. In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Der speziell für den Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (Unterrichtseinheit: 45 Min.) und vermittelt die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen.

Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten (Erste-Hilfe am Kind) sind in der Regel innerhalb von zwei Jahren notwendig.

Die Finanzierung kann über die Berufsgenossenschaften erfolgen. Das Formular zur Anmeldung und Abrechnung finden Sie hier. Bei den Unfallversicherungsträgern der Länder und des Bundes sind Kostenübernahmeerklärungen vor dem Kursbesuch einzuholen.

Nutzen Sie untenstehendes Online-Formular für Ihre Anmendung zum Kurs "Erste Hilfe Bildungseinrichtungen"!

Kurs

18.04.2024
Ort